Voraussetzungen und Wege zur Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Am 19. Juni 2025 fand im Bürgersaal des Rathauses Spandau die Veranstaltung zum Thema „Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe: Wie kann die Jugendhilfe diversitätsorientierter gestaltet werden – auch strukturell?“ statt. Die Veranstaltung richtete sich an alle Interessierten, insbesondere an migrantische Organisationen.

Die Veranstaltung begann mit einem Grußwort von Herrn Segina, dem Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration in Spandau, der sich aktiv an der anschließenden Diskussion beteiligte. In seinem Beitrag betonte er, dass die mangelnde Diversität innerhalb der Trägerschaft im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bereits seit langem ein dringendes Problem darstellt. Er hob hervor, wie wichtig eine diversitätsorientierte Jugendhilfe ist, die den Bedürfnissen von Kindern und Familien aus verschiedenen kulturellen Kontexten gerecht wird.

Zwei Fachinputs standen im Mittelpunkt des Programms:
Die Leitung der Jugendhilfeplanung des Berliner Jugendamts Spandau gab einen Einblick in die Perspektive der öffentlichen Verwaltung. Sie erläuterte den Prozess der Anerkennung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Möglichkeiten der Hilfestellung es gibt.
Im zweiten Fachinput berichtete die Bereichsleitung der Kinder- und Jugendhilfe von YEKMAL e.V. (Verein der Eltern aus Kurdistan in Deutschland e.V.) über die Erfahrungen einer bereits anerkannten Organisation als freier Träger der Jugendhilfe. Sie teilte wertvolle Erkenntnisse über Chancen und Herausforderungen.

Im Anschluss an die Fachbeiträge fand eine lebhafte Diskussion statt, in der die Teilnehmer*innen über die Anerkennung als freier Träger und die damit verbundenen Voraussetzungen sowie die Verfahren zur Antragstellung sprachen. Es wurde intensiv darüber debattiert, wie sich das System der Jugendhilfe auch gegenüber migrantischen Organisationen öffnen müsste, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten und somit aktiv zur Weiterentwicklung einer vielfältigen und gerechten Kinder- und Jugendhilfe beizutragen. Deutlich wurde dabei auch: Es gibt noch viel Handlungsbedarf, insbesondere das Bedürfnis, dass sich auch die öffentliche Verwaltung stärker öffnet bzw. zumindest den Zugang erleichtert, um migrantischen Organisationen die strukturelle Mitgestaltung zu ermöglichen.

Wer kann freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt werden?
Jede juristische Person oder Personengruppe, die:

  • Auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist
  • Gemeinnützige Ziele verfolgt
  • Über die fachlichen und personellen Voraussetzungen verfügt, um einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
  • Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet
  • Ein Kinderschutzkonzept vorweisen kann

Alle wichtigen Infos findet ihr in folgenden drei Dokumenten:
📄 Voraussetzungen für die Anerkennung als freier Träger
📄 Checkliste & Merkblatt zur Antragstellung
📄 Kontaktinformationen der Jugendhilfeplanung Spandau